Ab Oktober gilt die neue Prüfungsordnung! Hier findest du alle wichtigen Informationen dazu.
Ab wann gilt diese Anzahl der Prüfungsversuche? Und für wen? Die Neuregelung der Anzahl der Prüfungsversuche gilt ab dem 01. Oktober 2019. Sie gilt ab diesem Tag für alle Bachelorstudierenden, sowohl für die, die das Studium im Wintersemester 2019/2020 neu beginnen als auch für die, die ihr Studium schon begonnen haben.
Wie viele Prüfungsversuche habe ich pro Prüfungsleistung? Für jede Prüfungsleistung habe ich insgesamt drei Prüfungsversuche, jeweils also den ersten Prüfungsversuch und dann zwei Wiederholungsmöglichkeiten.
Für die Bachelorarbeit mit Kolloquium gilt das nicht. Hierfür habe ich nur zwei Prüfungsversuche, also den ersten Versuch und dann eine Wiederholungsmöglichkeit.
Welche Regelung zur Anzahl der Prüfungsversuche gilt bis dahin? Bis zum 30. September 2019 habe ich für jede Prüfungsleistung insgesamt vier Prüfungsversuche, jeweils also den ersten Prüfungsversuch und dann drei Wiederholungsmöglichkeiten.
Für die Bachelorarbeit mit Kolloquium gilt das nicht. Hierfür habe ich nur zwei Prüfungsversuche, also den ersten Versuch und dann eine Wiederholungsmöglichkeit.
Die Anzahl der Prüfungsversuche pro Prüfungsleistung wird reduziert. Gibt es eine Regelung, um diese Reduzierung zu kompensieren?
Ja. Gleichzeitig mit der Reduzierung der Prüfungsversuche tritt die Jokerregelung in Kraft. Ich habe also ab dem gleichen Tag die Möglichkeit, einmalig während meines Bachelorstudiums zwei zusätzliche Wiederholungsversuche (Joker), beliebig und frei wählbar, für die Wiederholung nicht bestandener Prüfungsleistungen oder –teilleistungen einzusetzen.
Was geschieht am 01. Oktober 2019 mit mir, wenn ich in 3 oder mehr Modulen bereits 3 erfolglose Prüfungen abgelegt habe?
Da ich nur 2 Joker einsetzten kann, würde ich dann zum 1. Oktober 2019 exmatrikuliert werden.
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